Bez Frutigen Bezirksarchiv Frutigen, 1585-2002 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Signatur:Bez Frutigen
Titel:Bezirksarchiv Frutigen
Entstehungszeitraum:1585 - 2002

Angaben zur Benutzung

Bemerkungen:Die Signaturen Bez Frutigen B 372 bis B 923 befinden sich im Aussendepot I (Länggasse). Bitte beachten Sie die Bestellzeiten auf unserer Internetseite.

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Der Archivbestand „Bezirksarchiv Frutigen“ setzt sich zusammen aus den drei Abteilungen

A: Archivalien bis 1831
B: 1831 – 1950
C: 1951 - 2009

Die Abteilung A (Historische Abteilung) umfasst das überlieferte Schriftgut des Amtsbezirks Frutigen vom 16. Jahrhundert bis zur Entstehung des modernen bernischen Volksstaates im Jahre 1831.

Die Abteilung B umfasst das Archivmaterial der Bezirksverwaltung von Frutigen nach 1831. Sie ist entsprechend der Herkunft des Schriftgutes (Provenienzprinzip) wie folgt gegliedert:

1. Regierungsstatthalteramt
2. Amtsschreiberei / Grundbuchamt
3. Richteramt und Gerichtsschreiberei
4. Betreibungs- und Konkursamt (seit 1892)

Dem Archiv des Grundbuchamts sind die Archivalien der Amtsschaffnerei angegliedert.

Die Abteilung C umfasst das Archivmaterial des Bezirks von Frutigen von 1951 bis 2009. Es wurde durch den zuständigen Verwaltungskreis bewirtschaftet. Folgende Einheiten sind darin enthalten:

1. Regierungsstatthalteramt
2. Richteramt bis 1996

Für die Benützung des Bestandes, insbesondere der Abteilung A, bildet die Kenntnis des territorialen Umfangs sowie der Gliederung des jeweiligen Verwaltungsbezirks eine wichtige Voraussetzung. Auskunft darüber geben unter anderem die Kartenbeilagen:

Karte 1: Amtsbezirk Frutigen (1803 ff.), mit Gemeinden
Karte 2: Gliederung des altbernischen Staatsgebiets (bis 1798), im Bereich des Amtsbezirks Frutigen
Karte 3: Distrikte der helvetischen Kantone Bern und Oberland (1798-1803), mit den Gemeinden (Munizipalitäten)

Über die komplizierten territorialen Verhältnisse im Ancien régime (bis 1798) informiert im Detail das Regionenbuch von 1782/84 (E IV 3 ff., Standort: Lesesaal, Registerstock).

Die Grenzen des Amtes Frutigen haben sich seit dem Mittelalter kaum verändert. Bis 1798 war dem Kastlan von Frutigen als Vertreter der Obrigkeit auch Spiez zugeteilt, doch genoss die mit hohen und niederen Gerichten ausgestattete Freiherrschaft so weit gehende Autonomierechte, dass diese administrative Unterstellung im Bezirksarchiv Frutigen kaum Spuren hinterlassen hat. Der grösste Teil der Dokumente aus der Verwaltung dieser mediaten Herrschaft findet sich in der Archivabteilung "Herrschaftsarchive" (Bestand HA Spiez) des Staatsarchivs. 1803 wurde Spiez dem Amtsbezirk Niedersimmental zugeteilt.

Für die Verwaltung vor 1798 war die Einteilung in Gerichte und Kirchspiele von grosser Bedeutung. Das Amt Frutigen (ohne Spiez) gliederte sich in die Gerichte
Frutigen
Adelboden
Aeschi
Krattigen
Reichenbach und Mülenen

und die Kirchspiele
Frutigen
Adelboden
Aeschi (Aeschi und Krattigen)
Reichenbach,
deren Grenzen sich jedoch nicht überall deckten (für Einzelheiten siehe: Regionenbuch IV; S. XIII ff.; E IV 10, Standort: Lesesaal). Die Selbstverwaltungsrechte der lokalen Behörden waren im Amt Frutigen sehr gross, so dass zahlreiche Archivalien, die man im Bezirksarchiv erwartet, sich in den Archiven der Gemeinden und Kirchgemeinden finden (verschiedene Geltstagsrödel, Gerichtsmanuale vor 1804, Vogtsrödel und Vogtsrechnungen (= Waisenbücher) vor 1826, etc.).

Die wichtigsten Organe der lokalen Selbstverwaltung waren jedoch im Amt Frutigen die drei Landschaften
Frutigen ("Obere Landschaft")
Aeschi
Krattigen,
die aber im Bezirksarchiv fast keinen Niederschlag gefunden haben. Soweit noch vorhanden, finden sich die Archivalien der Landschaften in den Gemeinde- und Kirchgemeindearchiven (zu den Statutarrechten: siehe StAB A I 115, 126, 130, 170, 173, 193, 194; allgemein: Das Statutarrecht der Landschaft Frutigen (bis 1798), bearb. und hrsg. von Hermann Rennefahrt [= Die Rechtsquellen des Kantons Bern, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft, Bd. 2] Aarau 1937).
Während der Helvetik (1798-1803) wurde das alte Oberamt Frutigen als Teil des neuen Cantons Oberland in zwei Distrikte aufgeteilt:
Frutigen, bestehend aus den Kirchgemeinden Frutigen und Adelboden,
Aeschi, bestehend aus den Kirchgemeinden Aeschi, Reichenbach und Spiez.

Unter der Mediationsverfassung wird 1804 die alte Organisation der Untergerichte als Fertigungsinstanz wiederhergestellt, allerdings fallen nun ihre Grenzen mit den Grenzen der Kirchgemeinden zusammen, so dass Aeschi und Krattigen ein Untergericht bilden.
Der Helfereibezirk Kandergrund (mit Kandersteg) wird 1850 eine selbständige Einwohnergemeinde; 1860 wird Kandergrund auch als Kirchgemeinde von Frutigen getrennt. Auf den 1. Januar 1909 wird Kandersteg eine eigenständige Einwohnergemeinde.
Ansichtsbild:
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Umfang:114.6 Laufmeter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=205
 

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