Inselarchiv Das Stadtgericht zu Bern weist Heinzmann Reber von Mülenen und dessen Gattin mit ihren Forderungen gegen Kunz (Konrad) Krauchthaler ab, hält sie vielmehr dazu an, dem Krauchthaler für das Gut "Baumannshaus" am Ratzenberg gemäss dem Kaufbrief Währschaft zu tragen oder das Gut gegen Rück

Archivplan-Kontext


Signatur:Inselarchiv
Fach (Urkunden):Inselarchiv
Entstehungszeitraum:05.08.1458
Titel:Das Stadtgericht zu Bern weist Heinzmann Reber von Mülenen und dessen Gattin mit ihren Forderungen gegen Kunz (Konrad) Krauchthaler ab, hält sie vielmehr dazu an, dem Krauchthaler für das Gut "Baumannshaus" am Ratzenberg gemäss dem Kaufbrief Währschaft zu tragen oder das Gut gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Vgl. Urkunde vom 01.02.1458 (Kaufbrief)
Siegler:Imer Graffhans, Grossweibel zu Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:http://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=40373
 

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