Bezirksarchive (Abteilung)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Titel:Bezirksarchive
Inhalt:Archivgut der dezentralen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden (Bezirksbehörden) der bernischen Amtsbezirke (1803 ff., aufgelöst Ende 2009), gegliedert in drei zeitliche Abteilungen (Teilbestände).

Abteilung A: bis 1831
Enthält das Archivgut der früheren Landvogteien sowie weiterer Gebietsteile (Herrschaften etc.) des altbernischen Staatsgebiets (bis 1798), der Distrikte der helvetischen Kantone Bern und Oberland (1798-1803) und der Amtsbezirke (Oberämter) (1803-1831); ohne das alte kantonale Grundbuch.

Abteilung B: 1831-1950
Enthält das Archivgut der Regierungsstatthalterämter, der Amtsschreibereien / Grundbuchämter (mit dem alten kantonalen Grundbuch, 1803-1911), der Richterämter und Gerichtsschreibereien sowie der Betreibungs- und Konkursämter (1892 ff.).

Abteilung C: 1950-2009
Enthält das Archivgut der Regierungsstatthalterämter, der Grundbuchämter 1912 ff.* (ab 1997: 13 Kreisgrundbuchämter), der Richterämter (ab 1997: 13 Kreisgerichte) sowie der Betreibungs- und Konkursämter (ab 1997: 4 regionale Betreibungs- und Konkursämter).
* Im Zeitraum 1912 bis 1950 besteht in der Abteilung B eine parallele Verzeichnung; verwaltungs- und bestandesgeschichtlich bedingt. (2009 wurde die Abteilung B für das Archivgut des Grundbuchamts per Direktionsverordnung nachträglich auf 1911 begrenzt.)
Zusätzliche Begriffe:Archives de district

Angaben zur Benutzung

Bemerkungen:Es ist zu beachten, dass die Laufzeiten zahlreicher Archivalien die zeitlichen Grenzwerte der einzelnen Abteilungen teilweise deutlich überschreiten.

Angaben zum Kontext

Provenienz:Dezentrale Archive der Regierungsstatthalterämter, Grundbuchämter (vormals Amtsschreibereien), Richterämter, Betreibungs- und Konkursämter
Verwaltungsgeschichte:Die nachstehend verzeichneten Bezirksarchive entsprechen der seit 1803 bestehenden Einteilung des Kantons in Amtsbezirke - einer einheitlichen territorialen Gliederung des Kantonsgebiets in dezentrale Verwaltungsbezirke, gebildet aus Kirchgemeinden bzw. politischen Gemeinden. Zum Bestand 1803 vgl. Dekret über die Einteilung des Kantons Bern in 22 Ämter vom 3. und 10. Juni 1803; www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=gdv-001:1805:1#97

Archivgut vor 1798 (Ancien Régime) bzw. 1798-1803 (Helvetik):

Das überlieferte Archivgut der dezentralen Verwaltung (Landvogteien etc.) aus der Zeit vor 1798 wurde von den Bezirksarchiven gemäss der territorialen Zugehörigkeit zu den neu errichteten Amtsbezirken übernommen. Es ist dabei zu beachten, dass die Gliederung des altbernischen Staatsgebiets über Jahrhunderte historisch gewachsen war und aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Gebietsteilen bestand. Zur Struktur des altbernischen Staatsgebiets (bis 1798) vgl. das Regionenbuch von 1782/84 (E IV 3 ff., Standort: Lesesaal, Registerstock).
Die Zuteilung des Archivguts der helvetischen Distrikte (1798-1803) - mit ihren Munizipalgemeinden im Rahmen der Kirchgemeinden - erfolgte nach dem gleichen Grundsatz. Vgl. Gesetz betr. die provisorische Einteilung des Kantons Bern in Distrikte, vom 21. April 1798 bzw. Gesetz betr. die provisorische Einteilung des Kantons Oberland in Distrikte, vom 20. Juni 1798; in: Tagblatt des Gesetze und Dekrete der gesetzgebenden Räte der helvetischen Republik, 1. Heft,1798 (Bibliothek StAB AD. BE 1, S. 15 ff. bzw. S. 167 ff.)

Amtsschreiberei / Grundbuchamt:

Das dezentrale Grundbuchamt des 20. Jahrhunderts ist - samt seinem Archiv - aus der früheren Amtsschreiberei hervorgegangen. Die organisatorische Entwicklung von Amtsschreiberei und Grundbuchamt bedarf deshalb einer besonderen Erläuterung:
Gemäss Gesetz über die Organisation der Sekretariate und Gerichtsschreibereien in den Amtsbezirken vom 18. Dezember 1832 war der Amtsschreiber der Aktuar (Sekretär) des Regierungsstatthalters sowie der Grundbuchführer des Amtsbezirks, und in dieser Eigenschaft Vorsteher eines öffentlichen Büros (Art. 5). In Art. 6-16 wurden neben der Grundbuchführung die weiteren zahlreichen Verwaltungsaufgaben der Amtsschreiberei genannt.
Im Zusammenhang mit der Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches 1912 bestimmte das Dekret betreffend die Amtsschreibereien vom 19. Dezember 1911 in
Art. 1: Für jeden Amtsbezirk besteht eine Amtsschreiberei als Grundbuchamt im Sinne des schweizerischen Zivilgesetzbuches;
Art. 2: Der Amtsschreiberei steht der Amtsschreiber als Grundbuchverwalter vor.
Neben den Aufgaben des Amtsschreibers als Grundbuchverwalter (Art. 23-35) führte er auch das Sekretariat des Regierungsstatthalters. Er hatte ferner die Aufsicht über die Notare und war Hilfsorgan der Stempelverwaltung, der Hypothekarkasse und der Brandversicherungsanstalt. Gemäss dem Gesetz über die Regierungsstatthalter vom 3. September 1939 übernahm ein beeidigter Aktuar das bisher vom Amtsschreiber geleitete Sekretariat des Regierungsstatthalteramts. Wie in einem Kreisschreiben des Regierungsrates vom 13. Dezember 1939 festgehalten wird, durfte die Bezeichnung "Amtsschreiberei" für das Grundbuchamt weiterhin verwendet werden; sie verschwand aber um 1950 endgültig.

Zum Verständnis der Entwicklung der territorialen und administrativen Einteilung des Staates Bern sei abschliessend auf die Artikel 1.9 bis 1.11 (Seite 34 ff.) in folgender Publikation hingewiesen: Christian Pfister, Hans-Rudolf Egli: Historisch-statistischer Atlas des Kantons Bern 1750-1995; Bern, 1998 (Bibliothek StAB 1545).
Bestandesgeschichte:Die archivische Erschliessung der Abteilungen A und B erfolgte in den Jahren 1990 bis 1996. Vgl. dazu Stämpfli, Philipp / Blaser, Christian: Die bernischen Bezirksarchive und ihre Erschliessung, in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 1996. Heft 4, S. 315-336; www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=zgh-001:1996:58#341

Umfangreiche Teile der vier verschiedenen Verwaltungs- bzw. Gerichtsarchive (Abteilung B) der einzelnen Amtsbezirke befanden sich bis Ende 2009 noch an den ursprünglichen dezentralen Standorten. Auf Grund der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung anfangs 2010 (Aufhebung der Amtsbezirke) erfolgte die Ablieferung dieser B-Akten ans Staatsarchiv und deren Integration in die bereits bestehenden Bestände der Bezirksachive. Die definitive Erschliessung und Verzeichnung wurde 2019 abgeschlossen.

Wegweisende rechtliche Grundlagen für die Archivführung und die Bestandesbildung sind:
- Instruktion über die Einrichtung der Büros und Archive der Regierungsstatthalter, der Amtsschreiber, der Amtsgerichte und Gerichtspräsidenten und der Amtsgerichtsschreiber, vom 20. Dezember 1839;
www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=gdv-001:1839:9#153
- Direktionsverordnung über die Archivführung der dezentralen Verwaltung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, vom 13. November 2009;
www.belex.sites.be.ch/frontend/change_documents/1215

Die Unterlagen der ehemaligen Amtsschaffnereien sind dem Archivgut der Grundbuchämter (Abteilung B) angegliedert.

Die Unterlagen des amtsbezirksweisen Handelsregisters und Güterrechtsregisters, welche von der jeweiligen Gerichtsschreiberei geführt wurden, werden seit 2010 vom zentralen Handelsregisteramt aufbewahrt bzw. in den Archivbestand BB 03.9 abgeliefert.

Das Archivgut der dezentralen Betreibungs- und Konkursämter (1892 ff.) ist lediglich als Sampling überliefert.

Das Archivgut der Abteilung C wurde 2022/2023 ans Staatsarchiv abgeliefert.


(Dezember 2019, Peter Hurni; angepasst 2023)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:Siehe auch:
Herrschaftsarchive (Abteilung)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=66
 

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