BB II Wehrwesen, 1798-1960 (ca.) (Bestand)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Signatur:BB II
Titel:Wehrwesen
Entstehungszeitraum:1798 - ca. 1960
Zusätzliche Begriffe:Militärwesen, militaire, armée

Angaben zur Benutzung

Bemerkungen:Vgl. Verwaltungsgeschichte

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Das vorliegende Inventar erschliesst den Pertinenzbestand BB II, welcher das überlieferte Schriftgut des Staatsarchivs zum bernischen Militärwesen des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts umfasst. Der Bestand schliesst nicht wie üblich 1831 an seinen Vorläufer (B II) an, sondern setzt bereits 1803 ein und reicht bis ins Jahr 1950 - in einzelnen Fällen sogar über die zeitliche Grenze hinaus. Nicht in den Bestand integriert sind indessen die beiden Bereiche „Fremde Kriegsdienste“ und „Invalide und Hinterlassene“ (siehe B II).

Beim weitaus grössten Teil des inventarisierten Materials handelt es sich um das Schriftgut der sich folgenden für die Leitung der Militärangelegenheiten zuständigen Behörden - einschliesslich ihrer untergeordneten Amtsstellen und Funktionäre der Zentral- und Kreisverwaltung. Der umfangreiche Archivbestand BB II ist dementsprechend in drei Zeitabschnitte gegliedert:

1. Militärkommission / Kriegsrat 1803-1831 (Kriegsrat ab 6. März 1810 im Amt)
2. Militärdepartement 1831-1846
3. Militärdirektion 1846 ff.

Die inhaltliche Strukturierung der drei Teile des Bestandes folgt dem Grundsatz „Allgemeine Verwaltung - einzelne Bereiche“, was bei der systematischen Erfassung des Quellenmaterials zu einem bestimmten Forschungsgegenstand unbedingt berücksichtigt werden muss. In diesem Zusammenhang sind für den Benutzer ebenfalls die anschliessenden Informationen über die behörden- und verwaltungsgeschichtliche Entwicklung im Bereich des bernischen Wehrwesens von Bedeutung. Die Kenntnis der Aufgabenbereiche und Befugnisse der verschiedenen Militärbehörden ist eine wichtige Voraussetzung für die Benutzung ihrer Manuale, Protokolle, Geschäftskontrollen und allgemeinen Aktenserien.

Am 11. Mai 1803 setzte der bernische Kleine Rat für die Organisation, Aufsicht und Besorgung des Militärwesens eine besondere Militärkommission ein. Diese unterstand allerdings nicht direkt der Regierung, sondern dem Staatsrat, einem der fünf Hauptkollegien (Departemente), welcher unter anderem „sämtliches Militair des Cantons“ zu besorgen hatte. [Dekretenbuch Bd. 1, S. 13; A I 525]. Es ist hier folglich auf das Manual und die Akten des Staatsrates hinzuweisen, welche sich im Bestand B I befinden. (Der thematische Bestand BB II umfasst also keineswegs das gesamte Quellenmaterial des Staatsarchivs zum Militärwesen.)

Nicht zum Geschäftsbereich der Militärkommission bzw. des Kriegsrates (ab 1810) gehörten der Fremde Kriegsdienst sowie die Besorgung der Ansprüche der pensionierten Soldaten und deren Hinterlassenen. Dafür waren die Rekrutenkammer bzw. die Invalidenpensionskommission zuständig (Akten siehe B II), was allerdings nicht heisst, dass sich die Militärkommission und später der Kriegsrat nicht auch ab und zu mit Fragen aus diesen beiden Bereichen befassten.

Wie erwähnt wurde die Militärkommission mit Beschluss vom 22. November 1809 durch den Kriegsrat ersetzt, wobei wie anhin alle wichtigen Militärgegenstände „dem Kleinen Rath und dem Staatsrath zur Verfügung vorbehalten“ waren [Dekretenbuch, Bd. 5, S. 283 ff; A I 529]. Im erwähnten Beschluss sind die Obliegenheiten des Kriegsrates ausführlich festgehalten.
Während der Restaurationszeit unterstand der Kriegsrat nicht mehr dem Geheimen Rat, der Nachfolgekammer des Staatsrates. Er nahm vielmehr die Stellung eines selbständigen Departementes (Hauptkollegium) ein. Laut Dekret über die Befugnisse und Obliegenheiten der fünf Hauptkollegien vom 20. Juni 1816 war der Kriegsrat zur „Exekution der Militärverfassung des Kantons und Beratung und Leitung aller in das Kriegswesen einschlagenden Angelegenheiten“ eingesetzt [Dekretenbuch, Bd. 9, S. 362; siehe A I 533]. Der Geheime Rat seinerseits hatte „in Fällen von dringender und plötzlicher Gefahr die vorläufigen militärischen Sicherheitsmassregeln zu treffen“ [a.a.O., S. 364, B I]. Die Aufgaben des Kriegsrates sind im übrigen in diesem Dekret bis in die Einzelheiten geregelt. Demnach waren dem Kriegsrat eine Zeughauskommission und die Direktion der Militärschulen untergeordnet. Direkt unterstellt war ihm auch der kantonale Musterungskommissär, welcher die militärische Organisation und Verwaltung der Militärkreise leitete. [Instruktionen siehe Dekretenbuch, Bd. 14, S. 468 ff.; A I 538]

In der Regenerationszeit folgte dem Kriegsrat das Militärdepartement - weiterhin eine Kollegialbehörde, welche dem Regierungsrat unterstellt war und von einem seiner Mitglieder präsidiert wurde. Der Kompetenzbereich des Militärdepartements ist im Gesetz über die Organisation der Departemente des Regierungsrates vom 8. November 1831 umschrieben, im wesentlichen in Artikel 41:

„Das Militär-Departement leitet das ganze Kriegswesen der Republik nach Vorschrift der vorhandenen Gesetze und Verordnungen, sowohl bezüglich auf die Organisation der Truppen, als auf den Unterricht und die Kriegsübungen derselben, ihre Bewaffnung, Kleidung und Ausrüstung, ihre Mannszucht und ihre Verpflegung. Es beaufsichtigt die Verfertigung, Aufbewahrung und Besorgung der Waffen, Ausrüstungen, Verpflegungsmittel und Munitionsgegenstände. Es beaufsichtigt ferner die militärische Rechtspflege und die Anstalten für die militärische Gesundheitspflege, so wie den Bau und die Unterhaltung der Vertheidigungswerke und der zu militärischem Gebrauch bestimmten Gebäude. Es beschäftigt sich endlich mit den Polizeianstalten für den noch bestehenden fremden Kriegsdienst.“
[Gesetze, Dekrete und Verordnungen der Republik Bern, 1831, S. 119]

Durch die Verordnung vom 3. Dezember 1831 gab der Regierungsrat dem Militärdepartement eine Organisationsstruktur. Die unmittelbaren ordentlichen Beamten waren demnach:

- Erster Sekretär
- Kriegskommissär
- Oberfeldarzt
- Stabsauditor

Die folgenden Kommissionen unterstanden dem Militärdepartement:

- Zeughauskommission
- Militärschulkommission
- Werbungskommission (Die Werbungskommission befasste sich mit den Polizeianstalten für den damals noch bestehen den fremden Kriegsdienst. Ihre
Akten befinden sich in B II.)
- Kleidungskommission
Mit der Einführung der Militärorganisation 1835 wurde neu die Stelle eines Oberst­miliz­inspektors geschaffen, welcher die Organisation, Formation und Disziplin der bernischen Truppen zu besorgen hatte. Er leitete im weiteren die Instruktionen derselben und beaufsichtigte ihre Kleidung, Bewaffnung und Ausrüstung. (Siehe Dekret vom 6. Mai 1835). Diesen wichtigen Posten hatte bis zur Aufhebung Oberst David Zimmerli inne. Ihm unterstanden auch die Kommandanten der acht Militärkreise. (Zur Militärkreiseinteilung vgl. Gesetz über die Militärorganisation vom 14. Dezember 1835. Revisionen erfolgten 1837 und 1844.) Die Einsetzung
des Oberstmilizinspektors hatte 1836 eine teilweise Neuorganisation des Militärdepartementes zur Folge.

Das Jahr 1846 brachte in der bernischen Staatsverwaltung den Wechsel vom Kollegial- zum Direktorialsystem. Die neue Verfassung schuf sechs Direktionen des Regierungsrates, unter welche die verschiedenen Hauptzweige der Verwaltung verteilt wurden (Art. 46). Jede Direktion wurde durch ein Mitglied des Regierungsrates verwaltet. Eine dieser sechs Direktionen war die Militärdirektion. In ihren Geschäftsbereich fielen laut Gesetz über die Organisation und Geschäftsform des Regierungsrates und der Direktionen vom 25. Januar 1847:

a) „die Vorbereitung und Vollziehung der Gesetze über die Militärorganisation und das Militärwesen überhaupt;
b) die Besorgung des Unterrichts und die Formation der Truppen, ihre Bewaffnung, Kleidung und Ausrüstung, ihre Disziplin und Verpflegung;
c) die Aufsicht über die Verfertigung, Aufbewahrung und Besorgung der Waffen, Ausrüstungen, Verpflegungsmittel und Munitionsgegenstände; über den Bau und die Unterhaltung der Vertheidigungswerke und der zum militärischen Gebrauch bestimmten Gebäude;
d) die Aufsicht über die militärische Gesundheitspflege und die militärische Rechtspflege.“ *

* Ab den 1850er Jahren gehörte auch die topografische Aufnahme des Kantons zu den Aufgaben der Militärdirektion. Sie wurde Ende 1866 der Direktion der Domänen und Forsten übertragen.

Gemäss neuer Militärorganisation vom 16. April 1847 unterstanden dem Militärdirektor folgende Behörden:

- Chef des Stabs (zuvor Oberstmilizinspektor)
- Stabsauditor
- Kriegskommissär
- Zeughausverwalter
- Pulververwalter
- Zahlmeister
- Kontrolleur

Eine regierungsrätliche Verordnung vom 5. Juni gleichen Jahres legte die Militärkreiseinteilung des Kantons in 14 Kreise und 28 Bezirke fest.

1850 wurde durch Gesetz vom 8. März zu einer Reorganisation der Militärverwaltung geschritten. Wesentliche Neuerung: Die Stelle des Chefs des Stabes (Oberst Zimmerli) wurde aufgehoben. Neu wurde ein Oberinstruktor eingesetzt, „wodurch der oft ausgesprochene Wunsch, dass die Leitung des militärischen Unterrichts von der Militäradministration selbst getrennt werden möchte, endlich Berücksichtigung fand“ [Staatsverwaltungsbericht 1850, S. 123]. Das Musterungswesen wurde dem Büro (Sekretariat) der Militärdirektion übertragen, ebenso die Aufsicht über die Militärverwaltung in den Bezirken (vgl. auch Gesetz über die Organisation des Büros der Direktion des Militärs, vom 10. Oktober 1853). Die Neuerungen fanden in die Bestimmungen über die Militärbehörden im Gesetz betr. die Militärorganisation vom 17. Mai / 18. Oktober 1852 Eingang. Auf der Grundlage dieser Militärorganisation erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung in 16 Bezirke (Verordnung vom 22. Oktober 1852).
Von grosser Bedeutung für das bernische Militärwesen war die eidgenössische Militärorganisation vom 13. November 1874, die im folgenden Jahr in Kraft trat. Die Bereiche Instruktion und Bewaffnung wurden Aufgaben des Bundes. Eine vollständige Umgestaltung erfuhr - neben den Truppeneinheiten - die Militärbezirksverwaltung, sowohl hinsichtlich der geographischen Gliederung als auch ihrer Obliegenheiten. Grundlage für diese Neuorganisation bildeten die beiden bundesrätlichen Verordnungen betreffend die Territorialeinteilung und die Nummerierung der Truppeneinheiten (15. März 1875) und die Formation der neuen Truppenkorps und die Führung der Militärkontrollen (31. März 1875).

Am 20. September 1916 ersetzte das Dekret des Grossen Rates betreffend die Organisation der Militärverwaltung die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen aus den 1850er Jahren. Art. 1 lautete: „Die Militärverwaltung besorgt das Militärwesen, soweit es in die Zuständigkeit des Kantons fällt.“

Gemäss Art. 2 wurde die Leitung „unter der Oberaufsicht des Regierungsrates von der Militärdirektion ausgeübt.“
[Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Kantons Bern, 1916, S. 147]

Dieses Dekret basierte auf demjenigen vom 30. August 1898 betreffend die Umschreibung und Organisation der Direktionen des Regierungsrates, welches die Militärverwaltung als einen der 16 staatlichen Verwaltungszweige aufführte und ihren Aufgabenbereich wie folgt definierte:

„Sie hat das gesamte Militärwesen, soweit es noch Sache des Kantons ist, insbesondere die Anlage und den Bezug der Militärsteuer, sowie den Verkehr mit dem schweizerischen Militärdepartement und mit den Waffen- und Dienstchefs der schweizerischen Militärverwaltung zu besorgen.“
[Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Kantons Bern, 1898, S. 319]

Auf Grund der Regelung von 1898 wurden aus den insgesamt 16 „Verwaltungen“ (Geschäftsbereiche), entsprechend der Zahl und den Neigungen der Regierungsratsmitglieder, neun Direktionen gebildet. Es ergab sich in der Folge eine wiederholt wechselnde Kombination des Militärwesens mit einem anderen Verwaltungszweig (vgl. Staatskalender). Auswirkungen auf die verwaltungsmässige Selbständigkeit der Militärdirektion hatte dies jedoch nicht. (Die Militärdirektion hatte im übrigens bereits 1878, infolge der eingetretenen Entlastung, den Status einer sog. Hauptdirektion verloren und wurde von da an zusammen mit einer anderen Direktion von einem gemeinsamen Vorsteher geleitet. Durch das Dekret betreffend die Einteilung und Verwaltung der Direktionen vom 22. Mai 1889 wurde sie fest der Direktion der Polizei beigeordnet. Vgl. zu dieser Entwicklung: Tagblatt des Grossen Rates, 1888, Beilage 5 sowie 1889, S. 183 ff.)


Literatur:
- T. Brunner, die Organisation der bernischen Exekutive in ihrer geschichtlichen Entwicklung seit 1803, Bern 1914 (LS BEG 1 BRU)
- F. Hodler, Notizen über die Organisation der bernischen Behörden von 1798-1831, Bern 1910 (BB 72/7)
- F. Hodler, Notizen über die Organisation der bernischen Behörden von 1831-1846, Bern 1912 (BB 72/6)
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass sich auch in anderen Beständen spezifisch militärisches Quellenmaterial aus der Zeit nach 1803 vorfindet. Hier eine Zusammenstellung dieser Bestände:

1. Kanzleiarchiv
- Regierungsakten 1803-1831; Kriegsrat [A II 3040 ff.]
- Ämterbücher (bis 1831); Militärwesen [A V 935 ff.]
- Regierungsakten 1831-1839; Wehrwesen [A V 3124 ff.]

2. B I Staatsrat / Geheimer Rat 1803-1831
- Manuale und Akten des Staatsrates [B I 145 ff.]
- Manuale und Akten des Geheimen Rates [B I 208 ff.]

3. B II Wehrwesen bis 1798
- Invalide und Hinterlassene (bis 1854) [B II 101 ff.]
- Fremder Kriegsdienst (bis 1912) [B II 973 ff.]

4. AA VII Karten und Pläne: Militär


Signaturen / Konkordanz:

Gewisse Teile des Bestandes BB II wurden im Staatsarchiv bereits früher erschlossen und signiert (Wehrwesen XIX. Jahrhundert / Wehrwesen 1803 ff.) Diese Erschliessung blieb aber infolge Ergänzung durch zusätzliche Ablieferungen Stückwerk; die vorhandenen Signaturen wurden in der historischen Forschung zudem nur in wenigen Fällen verwendet. Angesichts dieser Sachlage ist auf eine Konkordanzliste verzichtet worden, und es wird auf das alte Inventar BB II aus dem Jahre 1942 verwiesen.

20.03.1989 / Hu

 

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