Dt. Orden, Haus Köniz Heinrich (VII.), römischer König, schenkt dem Deutschen Orden das Patronatsrecht und alle übrigen Rechte, die bisher dem König an den Kirchen zu Köniz und Bern, an der Kapelle zu Ueberstorf und den übrigen von Köniz abhängigen Kapellen, die sich bisher im Besitz eines regulie

Archivplan-Kontext


Signatur:Dt. Orden, Haus Köniz
Fach (Urkunden):Dt. Orden, Haus Köniz
Entstehungszeitraum:15.08.1226
Titel:Heinrich (VII.), römischer König, schenkt dem Deutschen Orden das Patronatsrecht und alle übrigen Rechte, die bisher dem König an den Kirchen zu Köniz und Bern, an der Kapelle zu Ueberstorf und den übrigen von Köniz abhängigen Kapellen, die sich bisher im Besitz eines regulierten Chorherrenstifts in Köniz befanden, zugestanden hatten. Datierung: 15.08.1226 (oder 15.08.1227?) ("anno dominice incarnationis millesimo CCXX septimo*, decimo octavo Kal. Septembris, Indictione quartadecima*") *Die Datierung enthält eine Unstimmigkeit: Es wird das Inkarnationsjahr 1227 genannt, die Angabe der 14. Indiktion passt aber nur für 1226. H. Strahm, Studien zur Gründungsgeschichte der Stadt Bern (1935), S. 36, Anm. 8, datiert mit Bestimmtheit 1227, ohne aber auf den Widerspruch der Indiktionsangabe einzugehen. Vgl. die Überlegungen in "Regesta Imperii V, 1, Nr. 4010, die für eine Datierung auf 1227 eintreten, und anderseits die Stellungnahme von Prof. Dr. O. P. Clavadetscher, Trogen, in einem Brief an das Staatsarchiv Bern vom 19.02.1980.
Siegler:König Heinrich (VII.) (II)
Druckstelle:Fontes 2, 74, 64
Archivalienart:Urkunde
 

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