Interlaken Das Gericht des Klosters Interlaken erkennt, dass die "Ougstmatte" zu den Gütern in der Schwendi bei Habkern gehört., 1377.06.23 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:23.06.1377
Titel:Das Gericht des Klosters Interlaken erkennt, dass die "Ougstmatte" zu den Gütern in der Schwendi bei Habkern gehört.
Druckstelle:Fontes 9, 544, 1131
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=43470
 

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