Interlaken Schultheiss und Rat zu Bern erklären, dass ihr Entscheid über den Kirchensatz zu Thun (vom 13.03.1489) dem Kloster Interlaken an seinen übrigen Kollaturrechten keinen Eintrag tun soll und dass die Kirchherren fortan nicht mehr ohne Wissen und Willen des Klosters über ihre Pfründen verfü

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:31.03.1489
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern erklären, dass ihr Entscheid über den Kirchensatz zu Thun (vom 13.03.1489) dem Kloster Interlaken an seinen übrigen Kollaturrechten keinen Eintrag tun soll und dass die Kirchherren fortan nicht mehr ohne Wissen und Willen des Klosters über ihre Pfründen verfügen dürfen.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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