Stift Der Rat zu Bern entscheidet, dass die mit der Stadt Bern verburgrechteten Chorherren zu Amsoldingen nur dann vor dem Stadtgericht zu Bern belangt werden sollen, wenn die Klagsache sie persönlich betrifft., 1336.06.01 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:01.06.1336
Titel:Der Rat zu Bern entscheidet, dass die mit der Stadt Bern verburgrechteten Chorherren zu Amsoldingen nur dann vor dem Stadtgericht zu Bern belangt werden sollen, wenn die Klagsache sie persönlich betrifft.
Siegler:Philipp von Kien, Schultheiss zu Bern (f.)
Druckstelle:Fontes 6, 287, 294
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:http://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=62228
 

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