Thun Der Rat zu Thun erkennt als Gerichtsbehörde, dass Elsbeth (Elisabeth), Witwe des Werner sel. von Velschen, dem Vogt ihrer Tochter Anna keine Rechenschaft über die Verwaltung von Werners hinterlassenem Vermögen schulde, solange sie im Witwenstand mit der ledigen Tochter gemeinsamen Haushalt fü

Archivplan-Kontext


Signatur:Thun
Fach (Urkunden):Thun
Entstehungszeitraum:17.02.1380
Titel:Der Rat zu Thun erkennt als Gerichtsbehörde, dass Elsbeth (Elisabeth), Witwe des Werner sel. von Velschen, dem Vogt ihrer Tochter Anna keine Rechenschaft über die Verwaltung von Werners hinterlassenem Vermögen schulde, solange sie im Witwenstand mit der ledigen Tochter gemeinsamen Haushalt führt.
Siegler:Ulrich Ladener, Schultheiss zu Thun (II)
Druckstelle:Fontes 10, 59, 126
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=63892
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern