Thun Das Gericht zu Thun schützt nach verhörter Kundschaft den Anspruch der beiden Brüder Peter Hübschi, Alt-Tschachtlan im Niedersimmental, und Lienhard Hübschi, Vogt zu Nidau, auf "Kandermattersche" Pfründe im Spital zu Thun, da sie hinreichend nachgewiesen haben, dass ihre Grossmutter eine gebo

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Thun
Fach (Urkunden):Thun
Entstehungszeitraum:09.02.1525
Titel:Das Gericht zu Thun schützt nach verhörter Kundschaft den Anspruch der beiden Brüder Peter Hübschi, Alt-Tschachtlan im Niedersimmental, und Lienhard Hübschi, Vogt zu Nidau, auf "Kandermattersche" Pfründe im Spital zu Thun, da sie hinreichend nachgewiesen haben, dass ihre Grossmutter eine geborene Waser war.
Siegler:Urban Baumgarter, Schultheiss zu Thun (II)
Bemerkungen:Vgl. Urkunde vom 24.01.1525
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=63999
 

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