BB IX Justiz und Polizei, 1812-1914 (ca.) (Bestand)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Signatur:BB IX
Titel:Justiz und Polizei
Entstehungszeitraum:1812 - ca. 1914
Zusätzliche Begriffe:Justice, police

Angaben zur Benutzung

Bemerkungen:Vgl. Verwaltungsgeschichte

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Der Archivbestand "Justiz- und Polizeiwesen, 19./20. Jahrhundert" stellt in Aufbau und Strukturen ein genaues Abbild der Justiz- und Polizeiverwaltung des 1831 neu entstandenen modernen bernischen Staates dar.
Mit dem Amtsantritt der neuen Regierung am 20. Oktober 1831 wurden die Geschäfte des Justiz- und Polizeirates dem Justiz- und Polizeidepartement übergeben, das laut Verfassung und Departementalgesetz als "vorberatende Behörde für alle in den Wirkungskreis des Regierungsrats einschlagenden Gegenstände der Justizverwaltung, und als Aufsichtsbehörde über die Ausübung der allgemeinen und Sicherheitspolizei" zu wirken hatte. Die polizeilichen Befugnisse des Justiz- und Polizeidepartements wurden im Gesetz über die Organisation der Departemente des Regierungsrates vom 8. November 1831 wie folgt umschrieben: "In Betreff der Polizei hat es die Oberaufsicht über das Korps der Landjäger, die Polizeibeamten, die Ortspolizeidiener, Grenzinspektoren, Fährleute und dergleichen; ferner über die Fremden, ihren Aufenthalt, ihre Verehelichung, Naturalisation, und über die Passpolizei. Es hat die Oberaufsicht über die Centralpolizei, die Gefangenschaften und die Strafanstalten, mit den dabei angestellten Personen, sowie auch über die Markt- und Hausiererpolizei; endlich über die Ausübung der Gewerbe der Müller, Wirte, Bäcker, Fleischer; über die Feuerwerkstätten und über die Löschanstalten." Als Justizbehörde hatte das Justiz- und Polizeidepartement "die Aufsicht und Leitung der bürgerlichen und der Strafgesetzgebung [...]. Es beaufsichtigt den Gang der Rechtspflege und untersucht Klagen gegen Gerichtsstellen oder gegen einzelne Justiz- und Polizeibeamte. Es verordnet die Fiskaluntersuchungen im Namen des Staates. Es begutachtet alle Streitigkeiten, in welchen der Regierungsrat als höchster Administrationsrichter zu entscheiden hat. Es macht die nötigen Anträge, für alle erlaubten Dispensationen und Geschäfte der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, deren Entscheid dem Regierungsrat oder dem Grossen Rat zusteht. Es macht endlich die Vorschläge zur Milderung oder zum Nachlasse von Strafurteilen. Unter seiner Aufsicht stehen das gesamte Vormundschaftswesen, das Notariatswesen, die Amtsschreibereien und Amtsarchive."
Bereits das Jahr 1833 brachte eine wesentliche Änderung in der Organisation des Justiz- und Polizeidepartements. Durch Grossratsbeschluss vom 20. Juni 1833 wurde die "durch den sich stets mehrenden Geschäftsdrang unumgänglich notwendig gewordene Trennung des Departements in zwei Sektionen, in die Justiz- und die Polizeisektion" vorgenommen. Die Geschäftsteilung fand ihre natürliche Marchlinie in der Verschiedenartigkeit der Justiz- und der Polizeigeschäfte. Eine Verbindung der beiden Sektionen wurde beibehalten in der gemeinschaftlichen Bearbeitung der zivilen und der Strafgesetzgebung und in der gemeinschaftlichen Beratung derjenigen Geschäfte, die dem Justiz- und Polizeidepartement vom Grossen oder Regierungsrat zur Vorberatung zugewiesen wurden.
Als Folge der Verfassungsrevision wurde die oberste Verwaltung der Justiz und Polizei im Jahr 1846 erneut gänzlich verändert. An die Stelle der Justiz- und Polizeisektion trat am 1. September 1846 die Direktion der Justiz und Polizei, der als alleiniger Direktor ein Mitglied des Regierungsrates vorstand. Der Geschäftsbereich der neu entstandenen Behörde blieb grundsätzlich unverändert. Eine gemeinsame Geschäftskontrolle gab Auskunft über die laufende Tätigkeit der Direktion.
Die 1846 eingegangene Verbindung von Justiz- und Polizeiverwaltung wurde 1882 wieder rückgängig gemacht. Es entstanden
nun die heute noch geltenden Verwaltungseinheiten der Justizdirektion und der Polizeidirektion. Die Aufgabenteilung wurde im Dekret betreffend die Umschreibung und Organisation der Direktionen des Regierungsrates vom 30. August 1898 neu umrissen: Der Verwaltung der Justiz fiel die Besorgung der "Vorbereitung und Leitung der Justizgesetzgebung (Zivil- und Strafgesetzgebung), die Verwaltung der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, das Vormundschaftswesen und die Aufsicht über den Gang der Rechtspflege im allgemeinen, die Vorberatung der Verwaltungsstreitigkeiten, die Aufsicht über die Sekretariate und die Archive der Amtsbezirke" zu. Die Verwaltung der Polizei hatte "die allgemeine Personenpolizei mit der Fremdenpolizei, die allgemeine Sachpolizei, die Sicherheitspolizei, das Zivilstandswesen, die Hausierpatente und die Aufsicht über die Straf-, Arbeits- und Zwangserziehungsanstalten, sowie über die Bezirksgefängnisse zu besorgen."
In mehreren Etappen wurden sowohl die Justiz- wie auch die Polizeidirektion im Laufe unseres Jahrhunderts erweitert. Aus dem 1831 sieben Personen umfassenden Justiz- und Polizeidepartement wurde so ein leistungsfähiger, aber auch schwer überschaubarer Verwaltungsapparat. Die Aufgabenbereiche und Befugnisse der beiden Direktionen wurden seit 1882 laufend erweitert. Im einzelnen wurden folgende Amtsstellen neu geschaffen und der Justiz- bzw. Polizeidirektion unterstellt:
Justizdirektion: Notariatskammer (1909)
Inspektorat (1910)
Jugendamt (1940)
Polizeidirektion: Amt für den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst (1928)
Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt (1929)
Expertenbüro für das Motorfahrzeugswesen (1941)
Schutzaufsichtsamt (1943)
Von 1908 bis 1976 unterstanden zudem die Einigungsämter der Oberaufsicht der Polizeidirektion.
Der "Archivbestand Justiz- und Polizeiwesen, 19./20. Jahrhundert" setzt sich zusammen aus dem alten, vorwiegend nach dem Pertinenzsystem zusammengetragenen Teilbestand "Justiz- und Polizeiwesen, 19. Jahrhundert" (BB IX) und den beiden nach modernen Gesichtspunkten geordneten Provenienzbeständen "Justizdirektion 1882 ff." (BB 3) und "Polizeidirektion 1882 ff." (BB 4).
Der alte Bestand "Justiz- und Polizeiwesen, 19. Jahrhundert" (BB IX) wurde, sieht man von vereinzelten kleinen Retouchen ab, unverändert ins vorliegende Inventar übernommen. Die alten Archivnummern wurden (soweit vorhanden) auf den Archivalien belassen, um den ursprünglichen Aufbau des Bestandes sichtbar bleiben zu lassen. Auf eine in den fünfziger Jahren begonnene, nicht zu Ende geführte Neueinteilung des Bestandes wurde keine Rücksicht genommen. Gemäss den Strukturen des Staatsarchivs waren die Akten der Fremdenpolizei (Auswanderung, Passkontrolle, Niederlassung usw.) bereits in früherer Zeit aus dem Bestand entfernt und der Archivabteilung BB XIIIa (Niederlassungswesen) zugeteilt worden. Bis zum Jahr 1900 wurden diese Archivalien, da teilweise signiert bzw. nach Amtsbezirken und Gemeinden aufgeteilt, an ihrem derzeitigen Standort belassen. Sämtliche Archivalien, welche den Zeitraum nach 1900 betreffen, wurden hingegen nach striktem Provenienzprinzip zur Justiz- bzw. Polizeidirektion zurückgeführt.

Juni 1983 Mg
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=74
 

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