FA von Hallwyl, Abschriften, 1744.07.02 In der Appellationssache zwischen Hans Jakob Wäber zu Egliswil einerseits, Fridli Kull und Johann Hunn andererseits wegen von ersterem gestellten Anforderung, die von der Gegenpartei als verjährt bestritten wird, worüber der Oberherr von Hallwyl am 14. März

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1744.07.02
Titel:In der Appellationssache zwischen Hans Jakob Wäber zu Egliswil einerseits, Fridli Kull und Johann Hunn andererseits wegen von ersterem gestellten Anforderung, die von der Gegenpartei als verjährt bestritten wird, worüber der Oberherr von Hallwyl am 14. März in erster, der Landvogt von Lenzburg am 13. Juni 1744 in zweiter Instanz geurteilt haben, werden diese Urteile bestätigt, der Weber abgewiesen mit Vorbehalt seines Regresses gegen den Gerichtsschreiber Spengler. Schreiben an den Oberherr zu Hallwil wegen genannten Spenglers ungesetzlicher Mitwirkung bei der Urteilsfällung
Entstehungszeitraum:02.07.1744
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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