FA von Hallwyl, Abschriften, 1750.04.16 In dem Appellationsprozess zwischen Samuel Tuet und Samuel Hächler beide von Seengen, über die Frage, ob die gestellten Kundschaften mehr als ihre Aussage enthalte zu beschwören schuldig seien, worüber von dem Oberherrn zu Hallwil am 4. Dezember 1749 in erst

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1750.04.16
Titel:In dem Appellationsprozess zwischen Samuel Tuet und Samuel Hächler beide von Seengen, über die Frage, ob die gestellten Kundschaften mehr als ihre Aussage enthalte zu beschwören schuldig seien, worüber von dem Oberherrn zu Hallwil am 4. Dezember 1749 in erster von dem Landvogt von Lenzburg am 2. Februar 1750 in zweiter Instanz geurteilt worden ist, wird das erstinstanzliche Urteil verworfen, dasjenige des Landvogts aber bestätigt. Die Appellation wird verworfen
Entstehungszeitraum:16.04.1750
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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