FA von Hallwyl, Abschriften, 1765.01.30 Da die deutsche Vennerkammer die Untersuchung über das von der Herrschaft Hallwil beanspruchte Recht de non appellando für ihre Grafschaft Fahrwangen nicht hatte übernehmen wollen, weil drei von ihren Mitgliedern mit dem dermalen amtierenden Landvogt von Die

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1765.01.30
Titel:Da die deutsche Vennerkammer die Untersuchung über das von der Herrschaft Hallwil beanspruchte Recht de non appellando für ihre Grafschaft Fahrwangen nicht hatte übernehmen wollen, weil drei von ihren Mitgliedern mit dem dermalen amtierenden Landvogt von Diesbach verwandt seien, wird nun entschieden, dass diese Begründung nicht stichhalte, da die Angelegenheit prinzipieller Natur sei und den Landvogt nur als Amtsperson betreffe
Entstehungszeitraum:30.01.1765
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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