FA von Hallwyl, Abschriften, 1765.12.31 Auf Begehren der Frau Oberherrin von Hallwyl wird die Behandlung der Grafschaft Fahrwangen-Tennwil betreffenden Geschäfte auf 3 Monate verschoben, damit sich die Frau Oberherrin zwecks Überlassung der prätendierenden Vorrechte an Bern mit ihrer Familie, sofe

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1765.12.31
Titel:Auf Begehren der Frau Oberherrin von Hallwyl wird die Behandlung der Grafschaft Fahrwangen-Tennwil betreffenden Geschäfte auf 3 Monate verschoben, damit sich die Frau Oberherrin zwecks Überlassung der prätendierenden Vorrechte an Bern mit ihrer Familie, sofern sie an diesem hallwylschen Fideikommiss Anteil hat, beraten mag
Entstehungszeitraum:31.12.1765
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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