FA von Hallwyl, Abschriften, 1766.01.07 Auf den obrigkeitlichen Bescheid, dass der Frau Oberherrin von Hallwyl in der Angelegenheit wegen Exekution der Landmandate sowohl als in der Ablösung der gräflichen Rechte der Herrschaft Hallwil in der Grafschaft Fahrwangen und Tennwil ein Aufschub von drei

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1766.01.07
Titel:Auf den obrigkeitlichen Bescheid, dass der Frau Oberherrin von Hallwyl in der Angelegenheit wegen Exekution der Landmandate sowohl als in der Ablösung der gräflichen Rechte der Herrschaft Hallwil in der Grafschaft Fahrwangen und Tennwil ein Aufschub von drei Monaten zu gewähren sei, zur Besprechung mit den übrigen daran interessierten Familiengliedern, ersucht der mit diesen Prozessen beauftragte obrigkeitliche Advokat Müller um Instruktion über die Ausarbeitung der Rechtsschriften. Die Obrigkeit legt darauf die zu erteilende Antwort der Vennerkammer zum definitiven Entscheid vor
Entstehungszeitraum:07.01.1766
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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