FA von Hallwyl, Abschriften, 1766.02.01 Fürsprech Müller, der Anwalt der Obrigkeit, bekommt auf Grund des Gutachtens der Vennerkammer den Auftrag, trotz dem der Oberherrin von Hallwyl gewährten Aufschub von drei Monaten für alle Fälle eine schriftliche Information für Bern wegen der streitigen Exe

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1766.02.01
Titel:Fürsprech Müller, der Anwalt der Obrigkeit, bekommt auf Grund des Gutachtens der Vennerkammer den Auftrag, trotz dem der Oberherrin von Hallwyl gewährten Aufschub von drei Monaten für alle Fälle eine schriftliche Information für Bern wegen der streitigen Exekution der Landmandate hinter Fahrwangen und Tennwil bereit zu halten
Entstehungszeitraum:01.02.1766
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=1026982
 

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