FA von Hallwyl, Abschriften, 1768.02.04 In der Appellationsangelegenheit zwischen dem Herrn Herrschaftsverwalter Stähli von Hallwil und dem Herrn Oberstleutnant von Goumoens wegen der von letzteren in der hallwylschen Beantwortung beanstandeten, ehrverletzenden Stellen und Ausdrücke, wobei der Lan

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1768.02.04
Titel:In der Appellationsangelegenheit zwischen dem Herrn Herrschaftsverwalter Stähli von Hallwil und dem Herrn Oberstleutnant von Goumoens wegen der von letzteren in der hallwylschen Beantwortung beanstandeten, ehrverletzenden Stellen und Ausdrücke, wobei der Landvogt von Lenzburg bereits in erster Instanz entschieden hat, ob Herr Stähli als Verfasser oder die Frau Oberherrin von Hallwyl als Veranlasserin zu beklagen sei, wird dieses Urteil als wohl geurteilt geschützt, die Appellation verworfen und die unterliegende Partei zu Kosten verurteilt
Entstehungszeitraum:04.02.1768
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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