FA von Hallwyl, Abschriften, 1770.03.31 In einer Appellationsklage des Herrn Notar Kieser zu Lenzburg gegen Herrn Bertschinger, Metzger daselbst, wegen verweigerter Anerkennung als Aktuar im Rufischen Gantgeschäft, worüber in erster Instanz von Herrschaftsverwalter zu Hallwil am 4. Oktober 1769 in

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1770.03.31
Titel:In einer Appellationsklage des Herrn Notar Kieser zu Lenzburg gegen Herrn Bertschinger, Metzger daselbst, wegen verweigerter Anerkennung als Aktuar im Rufischen Gantgeschäft, worüber in erster Instanz von Herrschaftsverwalter zu Hallwil am 4. Oktober 1769 in zweiter Instanz vom Landvogt zu Lenzburg am 17. Oktober 1769 abgeurteilt worden ist, wird das Urteil erster Instanz als wohl geurteilt geschützt, und die unterliegende Gegenpartei in die ergangenen Kosten verfällt
Entstehungszeitraum:31.03.1770
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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