FA von Hallwyl, Abschriften, 1771.02.05 Gubernalverordnung an das Budweiser Kreisamt, dass dem Kreisadjunkten Grafen von Hallwyl befohlen werden solle, sich entweder mit seiner Hauswirtin gütlich zu vergleichen, oder eine andere Wohnung zu beziehen, den rückständigen Zins aber unverzüglich zu beza

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1771.02.05
Titel:Gubernalverordnung an das Budweiser Kreisamt, dass dem Kreisadjunkten Grafen von Hallwyl befohlen werden solle, sich entweder mit seiner Hauswirtin gütlich zu vergleichen, oder eine andere Wohnung zu beziehen, den rückständigen Zins aber unverzüglich zu bezahlen, widrigenfalls ihm derselbe von seiner Kammerbesoldung abgezogen würde
Entstehungszeitraum:05.02.1771
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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