FA von Hallwyl, Abschriften, 1771.06.25 Da anlässlich der neu erlassenen Müller-Ordnung für die Stadt und für das Land zwischen dem Amtmann von Lenzburg und der Herrschaft Hallwil die Frage aufgetaucht ist, ob diese Ordnung als Polizei-Ordnung oder als Landmandat anzusehen und die Exekution dem Am

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1771.06.25
Titel:Da anlässlich der neu erlassenen Müller-Ordnung für die Stadt und für das Land zwischen dem Amtmann von Lenzburg und der Herrschaft Hallwil die Frage aufgetaucht ist, ob diese Ordnung als Polizei-Ordnung oder als Landmandat anzusehen und die Exekution dem Amtmann oder der Herrschaft gehöre, wird die Frage in diesem darüber ausgearbeiteten Gutachten zu Gunsten der Polizei-Ordnung und damit der Herrschaft beantwortet
Entstehungszeitraum:25.06.1771
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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