FA von Hallwyl, Abschriften, 1780.03.07 Da den wegen gewisser Bodenzinse und Ehrschatzverpflichtung zu Fahrwangen in Prozess geratenen Parteien, nämlich dem Ritterhaus Hohenrein und zwei Privaten zu Fahrwangen das Urteil vom 18. August 1779 noch immer nicht mitgeteilt worden ist, wird der Landvogt

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1780.03.07
Titel:Da den wegen gewisser Bodenzinse und Ehrschatzverpflichtung zu Fahrwangen in Prozess geratenen Parteien, nämlich dem Ritterhaus Hohenrein und zwei Privaten zu Fahrwangen das Urteil vom 18. August 1779 noch immer nicht mitgeteilt worden ist, wird der Landvogt von Lenzburg beauftragt, es den beiden Privaten zu Fahrwangen durch deren Herrschaft Hallwil mitteilen zu lassen und auch dem Ritterhaus Hohenrein davon Kenntnis zu geben
Entstehungszeitraum:07.03.1780
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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