FA von Hallwyl, Abschriften, 1785.01.15 In einer Appellationsangelegenheit zwischen Abraham Fehlmann von Seengen als Antworter und Appellant einerseits und Heinrich Sandmeyer Gerichtssäss zu Seengen als Kläger und Appellant andererseits wegen eines streitigen Marchwasenbords in den Reben, worüber

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1785.01.15
Titel:In einer Appellationsangelegenheit zwischen Abraham Fehlmann von Seengen als Antworter und Appellant einerseits und Heinrich Sandmeyer Gerichtssäss zu Seengen als Kläger und Appellant andererseits wegen eines streitigen Marchwasenbords in den Reben, worüber der Herrschaftsverwalter von Hallwil am 18. März 1784 bereits in erster Instanz, der Landvogt von Lenzburg am 14. Mai 1784 in zweiter Instanz geurteilt haben, werden diese Urteile als wohl geurteilt geschützt und die Appellation wird unter richterlich festgesetzter Kostenfolge abgewiesen
Entstehungszeitraum:15.01.1785
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=1033135
 

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