FA von Hallwyl, Abschriften, 1788.06.07 In einer Appellationsangelegenheit zwischen Heinrich Sandmeyer, Gerichtssäss, und Philip Lindenmann, alt Seckelmeister von Seengen, für sich und Mithafte einerseits und Rudolf Hauri, Gerichtsuntervogt und Jakob Herzig, Geschworener von Seengen, für sich und

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1788.06.07
Titel:In einer Appellationsangelegenheit zwischen Heinrich Sandmeyer, Gerichtssäss, und Philip Lindenmann, alt Seckelmeister von Seengen, für sich und Mithafte einerseits und Rudolf Hauri, Gerichtsuntervogt und Jakob Herzig, Geschworener von Seengen, für sich und Mithafte andererseits wegen Gestattung einer Gemeindeversammlung zur Beschaffung von Prozessbeweisen worüber der Herrschaftsverwalter zu Hallwil am 16. August 1787 in erster Instanz und der Landvogt von Lenzburg am 19. Oktober 1787 in zweiter Instanz geurteilt haben, werden diese Urteile als übel verworfen, mit Kostenfolge für die unterliegenden, später erhalten sie Appellationsrecht an den Grossen Rat
Entstehungszeitraum:07.06.1788
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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