FA von Hallwyl, Abschriften, 1789.03.21 In der Appellationsangelegenheit zwischen den Vertretern der Maria Lindenmann von Seengen und Johannes Hegnauer, Schuhmachers Sohn als Kläger und Appellat betreffend die Frage, ob der Maria Lindenmann der Selbstbeweis über geklagte gewaltsame Misshandlung ge

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1789.03.21
Titel:In der Appellationsangelegenheit zwischen den Vertretern der Maria Lindenmann von Seengen und Johannes Hegnauer, Schuhmachers Sohn als Kläger und Appellat betreffend die Frage, ob der Maria Lindenmann der Selbstbeweis über geklagte gewaltsame Misshandlung gestattet werden soll oder nicht, worüber der Herrschaftsverwalter von Hallwil am 7. Juni 1787 in erster Instanz, und der Landvogt von Lenzburg am 9. Oktober 1787 in zweiter Instanz geurteilt haben, werden diese Urteile als richtig geschützt, die Kosten aber zwischen den Parteien wettgeschlagen
Entstehungszeitraum:21.03.1789
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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