FA von Hallwyl, Abschriften, 1789.06.13 In der Appellationssache zwischen Jakob Hauri, Wirt zu Seengen, und Rudolf Studler, Küher im Schloss Lenzburg, wegen Beurteilung dreier Stellen in der Replik ihres Erbschaftsprozesses, worüber der Herrschaftsverwalter von Hallwil am 18. September 1788 in ers

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1789.06.13
Titel:In der Appellationssache zwischen Jakob Hauri, Wirt zu Seengen, und Rudolf Studler, Küher im Schloss Lenzburg, wegen Beurteilung dreier Stellen in der Replik ihres Erbschaftsprozesses, worüber der Herrschaftsverwalter von Hallwil am 18. September 1788 in erster Instanz, der Landvogt von Lenzburg am 28. Oktober 1788 in zweiter Instanz geurteilt haben, wird das Urteil erster Instanz in allen Teilen als wohl geurteilt bestätigt, das Urteil zweiter Instanz über eine Stelle als wohl, über zwei Stellen als übe bezeichnet, der Studler zu den Kosten verurteilt
Entstehungszeitraum:13.06.1789
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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