FA von Hallwyl, Abschriften, 1792.08.02 Auf die Beschwerde der Witwe des Josephs von Hallwyl, gewesener französischer Feldmarschall, entscheidet das Direktorium des Departements Paris, dass auf diese als Witwe eines schweizerischen Offiziers die Bestimmungen des Emigrantengesetzes vom 8. April 179

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1792.08.02
Titel:Auf die Beschwerde der Witwe des Josephs von Hallwyl, gewesener französischer Feldmarschall, entscheidet das Direktorium des Departements Paris, dass auf diese als Witwe eines schweizerischen Offiziers die Bestimmungen des Emigrantengesetzes vom 8. April 1792 keine Anwendung finden und deshalb das derselben beschlagnahmte Haus in der rue de Michel le comte in Paris aus der Liste der Emigranten Abteilung 4 zu streichen sei
Entstehungszeitraum:02.08.1792
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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