FA von Hallwyl, Abschriften, 1794 Zürich verfügt, dass der Zehnten von Neugut, der zum Meisterschwanden Zehnten gehört, aber von Junker von Hallwyl angesprochen wird, den bisherigen Zehnteninhabern verbleiben soll, s.d. (sine dato) (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1794
Titel:Zürich verfügt, dass der Zehnten von Neugut, der zum Meisterschwanden Zehnten gehört, aber von Junker von Hallwyl angesprochen wird, den bisherigen Zehnteninhabern verbleiben soll
Entstehungszeitraum:s. d. (sine dato)
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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