Aarwangen Administrationsrichterliche Erkanntnis des Oberamtsmanns zu Aarwangen, wonach die Gemeinde Roggwil ihrem Pfarrer das Holz für Zäune, Pritschen, Wasserleitungen und Einfriedungen der Pfrundgüter zu liefern habe, nach dem Mass und Recht, wie es den Burgern zustehe., 1819.04.12 (Archiveinhe

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Aarwangen
Fach (Urkunden):Aarwangen
Entstehungszeitraum:12.04.1819
Titel:Administrationsrichterliche Erkanntnis des Oberamtsmanns zu Aarwangen, wonach die Gemeinde Roggwil ihrem Pfarrer das Holz für Zäune, Pritschen, Wasserleitungen und Einfriedungen der Pfrundgüter zu liefern habe, nach dem Mass und Recht, wie es den Burgern zustehe.
Bemerkungen:Beilage: Auszug aus dem Ratsmanual vom 04.02.1820 betr. Appellation der Gemeinde Roggwil gegen obigen Entscheid. Die Appellation wird abgewiesen.
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=24758
 

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