F. Bern, Oberamt, 1347.04.04 Satzung der Stadt Bern, dass alte, kranke Mannspersonen und Witwen mit Kindern für Reiskosten nicht behellt werden sollen und man von ihnen auch "enhein sunder guot nemen noch entlechnen" soll; dass jeder in ihrer Stadt, der sich einen Rechtsspruch unterziehen will, vo

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:F. Bern, Oberamt, 1347.04.04
Fach (Urkunden):F. Bern, Oberamt
Entstehungszeitraum:04.04.1347
Titel:Satzung der Stadt Bern, dass alte, kranke Mannspersonen und Witwen mit Kindern für Reiskosten nicht behellt werden sollen und man von ihnen auch "enhein sunder guot nemen noch entlechnen" soll; dass jeder in ihrer Stadt, der sich einen Rechtsspruch unterziehen will, vor aller Gewalt geschützt werden soll.
Siegler:Stadt Bern (III)
Bemerkungen:Abgedruckt: Erster Teil unter dem irrtümlichen Datum (März 1343, Fontes 6, S. 727, Nr. 756), zweiter Teil mit richtigem Datum (Fontes 7, S. 250, Nr. 252)
Archivalienart:Urkunde
 

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