Bern, Oberamt Satzungen der Stadt Bern: Es soll niemand an Leib, Ehre und Gut gegriffen werden, ausser er habe es verschuldet. Es soll jährlich die Hälfte, oder wenn nötig, der grössere Teil des Rats erneuert werden. Es soll sich niemand für die Grafen von Kyburg oder andere äussere (fremde) Herre

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Bern, Oberamt
Fach (Urkunden):Bern, Oberamt
Entstehungszeitraum:25.02.1384
Titel:Satzungen der Stadt Bern: Es soll niemand an Leib, Ehre und Gut gegriffen werden, ausser er habe es verschuldet. Es soll jährlich die Hälfte, oder wenn nötig, der grössere Teil des Rats erneuert werden. Es soll sich niemand für die Grafen von Kyburg oder andere äussere (fremde) Herren verbürgen. Die guten Ämter sollen alle Jahre gewechselt werden. Im Grossen Rat sollen fortan zweihundert ehrbare Männer sitzen, welche die Venner und diejenigen, die bei ihnen sitzen, wählen.
Siegler:Stadt Bern (I)
Druckstelle:Fontes 10, 248, 500
Bemerkungen:Rechtsquellen Stadt Bern, Band V, S. 8, Nr. 15 a
Archivalienart:Urkunde
 

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