Bern, Oberamt Das Gericht zu Bern erkennt nach aufgenommener Kundschaft, dass Rudi (Rudolf) Müller von Wangen und sein Sohn den Peter Ross, Burger und gesessen zu Bern, in seinem Besitz eines Viertels des Holzes zu Wangen unangefochten lassen sollen., 1473.03.31 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Bern, Oberamt
Fach (Urkunden):Bern, Oberamt
Entstehungszeitraum:31.03.1473
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt nach aufgenommener Kundschaft, dass Rudi (Rudolf) Müller von Wangen und sein Sohn den Peter Ross, Burger und gesessen zu Bern, in seinem Besitz eines Viertels des Holzes zu Wangen unangefochten lassen sollen.
Siegler:Niklaus von Scharnachthal, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=27319
 

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