Burgdorf Das Gericht zu Thun weist die Leutpriester von Thun und Scherzligen mit ihren Forderungen gegen Peter von Krauchthal, Burger zu Bern, auf jährliche Ausrichtung von 12 1/2 bzw. 15 Schilling Pfennige ab zwei Schupposen zu Seftigen, die Anna Senn sel. für Jahrzeitstiftungen auf die beiden Sc

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:21.02.1399
Titel:Das Gericht zu Thun weist die Leutpriester von Thun und Scherzligen mit ihren Forderungen gegen Peter von Krauchthal, Burger zu Bern, auf jährliche Ausrichtung von 12 1/2 bzw. 15 Schilling Pfennige ab zwei Schupposen zu Seftigen, die Anna Senn sel. für Jahrzeitstiftungen auf die beiden Schupposen gelegt habe, ab.
Siegler:Ivo von Bolligen, Schultheiss zu Thun (III)
Bemerkungen:Vgl. Urkunde vom 25.09.1396
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=29614
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern