Burgdorf Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag Friedrich Luginbühl erteilt dem Staat Bern gegen eine Entschädigung das Recht, einen Forstweg auf seinem Grundstück zu bauen (Verlegung einer älteren und sehr steilen Strasse). Die Entschädigung ist nach Beendigung des Baus der Strasse zu entrichten. In ein

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:19.09.1896
Zeitraum 2:21.09.1900
Titel:Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag Friedrich Luginbühl erteilt dem Staat Bern gegen eine Entschädigung das Recht, einen Forstweg auf seinem Grundstück zu bauen (Verlegung einer älteren und sehr steilen Strasse). Die Entschädigung ist nach Beendigung des Baus der Strasse zu entrichten. In einem Nachtrag vom 21.09.1900 verpflichten sich die beiden Söhne von Friedrich Luginbühl, Friedrich und Christian, die inzwischen den Hof übernommen haben, den vom Vater abgeschlossenen Vertrag einzuhalten und erhalten gleichzeitig vom Staat Fr. 399.50 als Entschädigung für den abgetretenen Boden.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=30623
 

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