Dt. Orden, Haus Bern Schultheiss und Rat zu Bern setzen dem Dietwig Münzer eine Frist von drei Wochen, um seine Ansprüche gegen Otto von Gisenstein auf alleiniges Holznutzungsrecht zu Lindach (Lindnach) mit Zeuge zu erhärten., 1330.09.17 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Dt. Orden, Haus Bern
Fach (Urkunden):Dt. Orden, Haus Bern
Entstehungszeitraum:17.09.1330
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern setzen dem Dietwig Münzer eine Frist von drei Wochen, um seine Ansprüche gegen Otto von Gisenstein auf alleiniges Holznutzungsrecht zu Lindach (Lindnach) mit Zeuge zu erhärten.
Siegler:Johannes von Kramburg, Freiherr, Schultheiss zu Bern (I)
Druckstelle:Fontes 5, 761, 719
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=31182
 

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