Dt. Orden, Haus Bern Das Gericht zu Bern schützt nach verhörter Kundschaft das Deutschordensfrauenkloster im Rüwental (Reuental) zu Bern gegen die Ansprüche von Junker Wolfhart von Brandis im Besitz zweier Schupposen zu Ranflüh., 1402.11.04 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Dt. Orden, Haus Bern
Fach (Urkunden):Dt. Orden, Haus Bern
Entstehungszeitraum:04.11.1402
Titel:Das Gericht zu Bern schützt nach verhörter Kundschaft das Deutschordensfrauenkloster im Rüwental (Reuental) zu Bern gegen die Ansprüche von Junker Wolfhart von Brandis im Besitz zweier Schupposen zu Ranflüh.
Bemerkungen:Kopie von Prof. R. Thommen nach dem Original im Zentralarchiv des Deutschen Ordens in Wien
Archivalienart:Urkunde
 

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