Erlach Das Gericht zu Solothurn erkennt, dass Andreas Gebürlin von Solothurn gehalten sei, dem Kloster St. Johannsen ab gewissen Rebgütern, die er innehat, jährlich 9 Sester Weines als Zins zu entrichten. Dagegen soll das Kloster dem Gebürlin um diese Güter einen besiegelten Lehenbrief ausstellen.

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Erlach
Fach (Urkunden):Erlach
Entstehungszeitraum:06.07.1437
Titel:Das Gericht zu Solothurn erkennt, dass Andreas Gebürlin von Solothurn gehalten sei, dem Kloster St. Johannsen ab gewissen Rebgütern, die er innehat, jährlich 9 Sester Weines als Zins zu entrichten. Dagegen soll das Kloster dem Gebürlin um diese Güter einen besiegelten Lehenbrief ausstellen.
Siegler:Hemmann von Spiegelberg, Schultheiss zu Solothurn (III)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

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