Erlach Das Gericht zu Gals erkennt: Heini (Heinrich) Marti, der auf wiederholte Vorladungen nicht vor Gericht erschienen ist, um sich wegen Fischereifrevels gegen das Kloster St. Johannsen zu verantworten, soll verrufen werden; kein Herrschaftsangehöriger des Klosters darf ihm Speise und Trank ode

Archivplan-Kontext


Signatur:Erlach
Fach (Urkunden):Erlach
Entstehungszeitraum:28.02.1501
Titel:Das Gericht zu Gals erkennt: Heini (Heinrich) Marti, der auf wiederholte Vorladungen nicht vor Gericht erschienen ist, um sich wegen Fischereifrevels gegen das Kloster St. Johannsen zu verantworten, soll verrufen werden; kein Herrschaftsangehöriger des Klosters darf ihm Speise und Trank oder sonst etwas verkaufen.
Siegler:Rudolf Tillier (II)
Bemerkungen:Mit Kopie, 17. Jahrhundert
Archivalienart:Urkunde
 

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