Erlach Das Gericht zu Nods erkennt, dass die Erben des Jean Cunyemere von Nods dem Haus St. Johannsen einen bestimmten Lehenzins weiterhin zu entrichten haben. Da sie aber die entsprechenden Lehengüter geteilt haben, muss der Schaffner den Zins in Teilen bei den einzelnen Pflichtigen eintreiben.,

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Erlach
Fach (Urkunden):Erlach
Entstehungszeitraum:22.03.1550
Titel:Das Gericht zu Nods erkennt, dass die Erben des Jean Cunyemere von Nods dem Haus St. Johannsen einen bestimmten Lehenzins weiterhin zu entrichten haben. Da sie aber die entsprechenden Lehengüter geteilt haben, muss der Schaffner den Zins in Teilen bei den einzelnen Pflichtigen eintreiben.
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=31960
 

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