Erlach Schultheiss und Rat zu Bern erlauben den Leuten von St. Blaise und in der Vogtei Zihl, die nicht Burger von Neuenburg sind, in Notzeiten mit ihrem Vieh auf das Grosse Moos fahren zu dürfen. Auch mögen sie alljährlich, doch erst zehnTage nach Joh. Bapt. (24.06.), auf dem "Grossen Moos" für i

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Erlach
Fach (Urkunden):Erlach
Entstehungszeitraum:08.06.1552
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern erlauben den Leuten von St. Blaise und in der Vogtei Zihl, die nicht Burger von Neuenburg sind, in Notzeiten mit ihrem Vieh auf das Grosse Moos fahren zu dürfen. Auch mögen sie alljährlich, doch erst zehnTage nach Joh. Bapt. (24.06.), auf dem "Grossen Moos" für ihren Eigenbedarf Streue mähen.
Bemerkungen:Kopie vom 15.04.1807
Archivalienart:Urkunde
 

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