Fraubrunnen Bischof Wilhelm von Lausanne befiehlt der Pfarrgeistlichkeit in den Dekanaten Köniz und Freiburg, die almosensammelnden Nonnen von Fraubrunnen in ihren Pfarreien gut aufzunehmen und verheisst allen Wohltätern derselben einen Ablass von vierzig Tagen., 1275.10 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:10.1275
Titel:Bischof Wilhelm von Lausanne befiehlt der Pfarrgeistlichkeit in den Dekanaten Köniz und Freiburg, die almosensammelnden Nonnen von Fraubrunnen in ihren Pfarreien gut aufzunehmen und verheisst allen Wohltätern derselben einen Ablass von vierzig Tagen.
Siegler:Bischof Wilhelm von Lausanne (f.)
Druckstelle:Fontes 3, 144, 150
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=33384
 

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