Fraubrunnen Ritter Peter von Mörigen bezeugt, dass Rulinus von Viviers gelobt habe, fortan weder das Johanniterhaus Buchsee noch andere Johanniterhäuser zu schädigen. Sollte Rulinus von Viviers jemals dieses Versprechen brechen, so verpflichtet sich Peter von Mörigen, denselben gefangen den Johann

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:25.03.1277
Titel:Ritter Peter von Mörigen bezeugt, dass Rulinus von Viviers gelobt habe, fortan weder das Johanniterhaus Buchsee noch andere Johanniterhäuser zu schädigen. Sollte Rulinus von Viviers jemals dieses Versprechen brechen, so verpflichtet sich Peter von Mörigen, denselben gefangen den Johannitern auszuliefern oder Schadenersatz zu leisten.
Siegler:Peter von Mörigen, Ritter (II)
Druckstelle:Fontes 3, 222, 232
Bemerkungen:Datierung: 25.03.1277 - 24.03.1278 (wahrscheinlich Annuntiationsstil)
Archivalienart:Urkunde
 

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