Fraubrunnen Ulrich, Abt von Salem, Simon, Leutpriester zu St. Stephan in Konstanz, und Magister Heinrich, genannt Pfefferhard, Chorherr zu Werd, entscheiden als Schiedsrichter, dass der Kirchensatz zu Steffisburg den Klöstern Interlaken und Fraubrunnen gemeinsam gehöre, wobei sie das Präsentations

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:12.08.1298
Titel:Ulrich, Abt von Salem, Simon, Leutpriester zu St. Stephan in Konstanz, und Magister Heinrich, genannt Pfefferhard, Chorherr zu Werd, entscheiden als Schiedsrichter, dass der Kirchensatz zu Steffisburg den Klöstern Interlaken und Fraubrunnen gemeinsam gehöre, wobei sie das Präsentationsrecht für den Pfarrer abwechselnd ausüben sollen. Die Güter zu Steffisburg aus dem Nachlass des verstorbenen Propstes Berchtold (von Rüti) zu Solothurn, sollen dem Kloster Interlaken allein gehören - es sei denn, Fraubrunnen könne die Ablösung der Pfandsumme von 115 Pfund nebst aufgelaufenen Zinsen beweisen.
Siegler:(Die Siegel der drei Schiedsrichter und der Klosterobern zu Interlaken und Fraubrunnen sind abgefallen.)
Druckstelle:Fontes 3, 718, 712
Archivalienart:Urkunde
 

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