F. Fraubrunnen, 1863.04.23 Verbot Der Staat Bern lässt die zu den Schlossgütern zu Fraubrunnen gehörende "Kirchmatte" (auch "Binnelmatte" genannt) im Binnel zu Grafenried mitsamt dem dazugehörenden Wässerungsrecht mit Verbot belegen., 1863.04.23 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:F. Fraubrunnen, 1863.04.23
Fach (Urkunden):F. Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:23.04.1863
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt die zu den Schlossgütern zu Fraubrunnen gehörende "Kirchmatte" (auch "Binnelmatte" genannt) im Binnel zu Grafenried mitsamt dem dazugehörenden Wässerungsrecht mit Verbot belegen.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=34378
 

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