Frutigen Verbot Die Domänen- und Forstdirektion des Kantons Bern lässt den obrigkeitlichen "Niesenwald" gegen allen Weidgang und das Futtersammeln in Verbot legen, bei Busse von Fr. 3.--., 1860.06.23 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Frutigen
Fach (Urkunden):Frutigen
Entstehungszeitraum:23.06.1860
Titel:Verbot Die Domänen- und Forstdirektion des Kantons Bern lässt den obrigkeitlichen "Niesenwald" gegen allen Weidgang und das Futtersammeln in Verbot legen, bei Busse von Fr. 3.--.
Bemerkungen:Beilagen: Rechtsvorschlag der Einwohnerbäuert Reichenbach vom 04.08.1860 und dessen Rückzug vom 28.02.1862
Archivalienart:Urkunde
 

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