Frutigen Übereinkuft Der Staat Bern tritt der Kirchgemeinde Frutigen das Chor der Kirche in Frutigen als Eigentum ab und zahlt eine Entschädigung von Fr. 1'500.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht., 1892.11.09 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Frutigen
Fach (Urkunden):Frutigen
Entstehungszeitraum:09.11.1892
Titel:Übereinkuft Der Staat Bern tritt der Kirchgemeinde Frutigen das Chor der Kirche in Frutigen als Eigentum ab und zahlt eine Entschädigung von Fr. 1'500.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=35768
 

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