HA Spiez, Oberhofen Der Rat zu Bern erkennt, dass Niklaus von Scharnachthal, Ritter, Schultheiss zu Bern, befugt sei, die testamentarischen Verfügungen des Heinzmann von Scharnachthal zugunsten seines Sohnes anzufechten und als nichtig zu betrachten, sofern sie zu den zwischen ihm und Heinzmann ge

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:HA Spiez, Oberhofen
Fach (Urkunden):F. HA Spiez, Oberhofen
Entstehungszeitraum:23.10.1469
Titel:Der Rat zu Bern erkennt, dass Niklaus von Scharnachthal, Ritter, Schultheiss zu Bern, befugt sei, die testamentarischen Verfügungen des Heinzmann von Scharnachthal zugunsten seines Sohnes anzufechten und als nichtig zu betrachten, sofern sie zu den zwischen ihm und Heinzmann getroffenen Vereinbarungen über die Herrschaften Oberhofen und Unspunnen in Widerspruch stünden.
Siegler:Thüring von Ringoltingen, Alt-Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

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