HA Worb Statthalter und Rat zu Bern entscheiden auf eine Klage des Andres (Andreas) von Diesbach, Mitherrn zu Worb, und der Müller zu Trimstein und Steinen gegen die Inhaber von Muskorn-Stampfen, dass solche Stampfen allein für den Haushaltgebrauch zulässig seien, dass ihre Besitzer aber keine Arb

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:HA Worb
Fach (Urkunden):HA Worb
Entstehungszeitraum:13.01.1562
Titel:Statthalter und Rat zu Bern entscheiden auf eine Klage des Andres (Andreas) von Diesbach, Mitherrn zu Worb, und der Müller zu Trimstein und Steinen gegen die Inhaber von Muskorn-Stampfen, dass solche Stampfen allein für den Haushaltgebrauch zulässig seien, dass ihre Besitzer aber keine Arbeitsaufträge Dritter annehmen und den bestehenden anerkannten Mühlestampfen keine Kunden wegnehmen dürfen.
Siegler:Stadt Bern (II)
Frühere Signaturen:H 2
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=38879
 

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