HA Worb Das Stadtgericht zu Bern entscheidet im Anstand zwischen dem Junker Hans (Johann) Rudolf von Diesbach und den Brüdern Hieronymus und Hans (Johann) Manuel wegen des von den beiden letzteren geforderten Stock- und Rütizehntens ab Diesbachs "Wislenwald", nach Prüfung der von beiden Seiten vor

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:HA Worb
Fach (Urkunden):F. HA Worb
Entstehungszeitraum:04.04.1582
Titel:Das Stadtgericht zu Bern entscheidet im Anstand zwischen dem Junker Hans (Johann) Rudolf von Diesbach und den Brüdern Hieronymus und Hans (Johann) Manuel wegen des von den beiden letzteren geforderten Stock- und Rütizehntens ab Diesbachs "Wislenwald", nach Prüfung der von beiden Seiten vorgelegten Urkunden, dass der Diesbachsche Kaufbrief, der den Wald als frei von solchen Lasten bezeichne, unwiderruflich in Kraft bleiben solle.
Siegler:Beat Ludwig von Mülinen, Schultheiss zu Bern (I) / Jakob Tillier, Grossweibel zu Bern (I)
Frühere Signaturen:L 7,1
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=38910
 

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