Haus Köniz Herborto und seine Frau erklären, dass ihnen auf das von ihnen bebaute und vom Ritter Niklaus von Münsingen dem Deutschordenshaus Köniz verkauften Eigengut zu Köniz keinerlei Rechte zustehen., 1274.09.18 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:18.09.1274
Titel:Herborto und seine Frau erklären, dass ihnen auf das von ihnen bebaute und vom Ritter Niklaus von Münsingen dem Deutschordenshaus Köniz verkauften Eigengut zu Köniz keinerlei Rechte zustehen.
Siegler:Peter vom Kramburg, Schultheiss zu Bern (II)
Druckstelle:Fontes 3, 102, 102
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=39526
 

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